Das ist die übliche Rhetorik der Herrschenden: "Bauer, du schöpfst Verdacht, wir hätten dir das Wasser abgegraben? Ach, du bist doch nur neidisch."
Immerhin bringt der Schluss des Artikels die Sache auf den Punkt: "Die 'auffälligen' oder 'frappierenden Ähnlichkeiten' waren am Freitag gar nicht Gegenstand vor Gericht. Dennoch erwiesen sie sich als Fallstrick für eine gütliche Einigung: Akins Anwalt will Wallasch dazu verpflichten, nicht mehr davon zu sprechen. Dies aber hieße, Wallasch den Mund zu verbieten, sagte dessen Anwalt. Und das käme nicht in Frage."
Wollen Akins Anwälte künftig auch gegen jeden sonst vorgehen, der solche Ähnlichkeiten bemerkt und nicht für sich behält? Oder nur gegen den einen, der von ihnen persönlich betroffen ist?