7 September 2009

Fehlerquoten

Schlagwort Freizeitpark:

Juristisch sind Freizeitparks als Spielplätze definiert, die sich auch an Erwachsene richten, deren Besucher also über die regelmäßig vorauszusetzenden Tugenden der Besonnenheit und Mäßigung verfügen (z.B. eine sympathische Kleingruppe bestehend aus 26-bis 31-Jährigen; keine Kinder).

In den meisten Parks wird für das Betreten des Geländes ein Eintritt erhoben (z.B. 31,00 Euro*), in der Regel können danach die meisten Attraktionen ohne weiteres Entgelt benutzt werden. Vor der Benutzung der Attraktionen ist jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen, die meistens in keiner Relation zur Fahrtdauer oder zur Dauer der Show stehen (z.B. Spongebob "Splash Bash": 15 zu 4, Mad Manor: 23 zu 1, Ice Age Adventure: 30 zu 5, The Bandit: 24 zu 1,5, Aaron Hypnose: 35 zu 45, MP Express: 30 zu 1,5**).

Aus diesem Grund ist ein Freizeitpark meistens so angelegt, dass dieser ein Ausflugsziel für einen Tagesausflug bietet.

Größere Parks bieten zunehmend auch Übernachtungsmöglichkeiten für mehrtägige Aufenthalte oder bieten Zusatzangebote wie ein angegliedertes Spaßbad, Kinos, Räumlichkeiten für Konferenzen und natürlich zahlreiche gastronomische Angebote (z.B. Hot Dog 2,70 Euro, Wurst 2,75 Euro, Bier 3,00 Euro).

*Alle Angaben mit freundlicher Unterstützung von Susanne Blech und Band

**Alle Angaben in Minuten

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